AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
R.E.S.C.U.E. Self-Defense – Gruppentraining


1. Geltungsbereich und Veranstalter

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern des angebotenen Gruppentrainings.

1.2 Veranstalter im Sinne dieser AGB ist:
R.E.S.C.U.E. Mobility – R.E.S.C.U.E. Self-Defense

1.3 Der Veranstalter ist für die Organisation, Durchführung und Rahmenbedingungen des Trainings verantwortlich.

1.4 Die Durchführung des Trainings erfolgt durch den Trainer. Der Trainer handelt im Auftrag des Veranstalters.

1.5 Mit der Anmeldung zum Training erkennt der Teilnehmer diese AGB verbindlich an.


2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an einem fortlaufenden Gruppentraining im Bereich Selbstverteidigung.

2.2 Das Training findet regelmäßig einmal pro Woche mit einer Dauer von ca. 60 Minuten statt.

2.3 Der monatliche Beitrag beträgt 50,00 €.

2.4 Das Training findet am folgenden Standort statt:
Wurzener Straße 154 A
04318 Leipzig – Sellerhausen-Stünz

2.5 Einzeltrainings (Personal Training) sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Diese werden separat vereinbart und unterliegen eigenständigen Vertragsbedingungen.


3. Teilnahmevoraussetzungen und Gruppeneinteilung

3.1 Die Teilnahme am Gruppentraining ist grundsätzlich ab einem Alter von 8 Jahren möglich.

3.2 Die Einteilung in die jeweiligen Trainingsgruppen erfolgt automatisch anhand des Alters:

  • R.E.S.C.U.E. Rookies: 8 – 12 Jahre
  • R.E.S.C.U.E. Rebels: 13 – 17 Jahre
  • R.E.S.C.U.E. Guardians: ab 18 Jahren

3.3 Der Wechsel in die jeweils nächste Trainingsgruppe erfolgt automatisch mit Erreichen der entsprechenden Altersgrenze.

3.4 Bei zu geringer Teilnehmerzahl können die Kinder- und Jugendgruppen (Rookies und Rebels) zusammengelegt werden.

3.5 Eine Zusammenlegung von Kinder- bzw. Jugendgruppen mit Erwachsenengruppen ist ausgeschlossen.

3.6 Der Teilnehmer bestätigt mit Vertragsschluss, dass er (bzw. bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertreter) körperlich gesund und sportlich belastbar ist.

3.7 Im Zweifelsfall ist vor Trainingsbeginn ein Arzt zu konsultieren. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich.


4. Pflichten der Teilnehmer

4.1 Den Anweisungen des Trainers ist jederzeit Folge zu leisten.

4.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einem respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit Trainingspartnern.

4.3 Alle Übungen sind mit der notwendigen Vorsicht auszuführen, um Verletzungen zu vermeiden.

4.4 Trainingsräume, Einrichtungen und Equipment sind pfleglich zu behandeln.

4.5 Für durch den Teilnehmer verursachte Schäden haftet dieser selbst.

4.6 Die geltende Raumordnung des Trainingsstandortes ist Bestandteil des Trainings und wird vom Teilnehmer anerkannt.


5. Pflichten des Veranstalters und Trainers

5.1 Der Veranstalter stellt die Trainingsräumlichkeiten für die Dauer des Trainings in einem ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung.

5.2 Der Veranstalter verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Organisation und Durchführung des Trainings.

5.3 Der Trainer verpflichtet sich zur fachgerechten Durchführung des Trainings.

5.4 Der Trainer hat jederzeit höchste Sorgfalt und Vorsicht walten zu lassen, um Überlastungen sowie Verletzungen der Teilnehmer zu vermeiden.

5.5 Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmer bei Trainingsausfällen unverzüglich über den Ausfall, eine mögliche Vertretung oder das weitere Vorgehen zu informieren.

5.6 Es wird auf die individuellen körperlichen Voraussetzungen der Teilnehmer Rücksicht genommen.


6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Teilnahmegebühr beträgt 50,00 € pro Monat.

6.2 Die Abrechnung erfolgt per Rechnungsstellung.

6.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, bis spätestens zum 3. Werktag des jeweiligen Monats zu begleichen.

6.4 Die erste Zahlung ist vor der ersten Trainingseinheit fällig.


7. Zahlungsverzug und Mahnwesen

7.1 Bei Zahlungsverzug behält sich der Veranstalter vor, Mahngebühren zu erheben.

7.2 Gerät der Teilnehmer in Verzug, kann dieser bis zum vollständigen Zahlungsausgleich vom Training ausgeschlossen werden.

7.3 Weitergehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.


8. Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

8.2 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende dieser Mindestlaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß Ziffer 8.3 möglich.

8.3 Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende möglich.

8.4Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


9. Trainingsausfall

9.1 Bei Ausfall einzelner Trainingseinheiten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

9.2 Nachholtermine können freiwillig angeboten werden, ein Anspruch darauf besteht nicht.

9.3 Eine anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn der Trainingsausfall durch den Veranstalter verursacht wird und über einen längeren Zeitraum andauert.

9.4 Fällt der Teilnehmer aus persönlichen Gründen aus (z. B. Krankheit, Urlaub, berufliche Verhinderung oder sonstige Abwesenheit), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung von Trainingseinheiten.


10. Trainingspause

10.1 Eine vorübergehende Pause des Trainings ist möglich.

10.2 Die Pause sowie die damit einhergehende Befreiung von der Teilnahmegebühr müssen mindestens 2 Monate im Voraus angekündigt werden.

10.3 Während der Pause besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Training.

10.4 Nach Ablauf der Pause wird die Teilnahme automatisch zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.


11. Mindestteilnehmerzahl

11.1 Das Gruppentraining setzt eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen voraus.

11.2 Wird diese Teilnehmerzahl unterschritten, kann das Training in Absprache mit den verbleibenden Teilnehmern angepasst werden.

11.3 In diesem Fall kann das Training insbesondere in Form von Einzel- oder Kleingruppentraining stattfinden.

11.4 Die konkrete Ausgestaltung erfolgt in individueller Absprache mit dem Trainer.


12. Widerrufsrecht

12.1 Teilnehmer haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

12.2 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

12.3 Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Teilnehmer den Veranstalter über seinen Entschluss informieren. Der Widerruf kann erfolgen per:

  • E-Mail
  • postalisch
  • digitale Nachricht (z. B. als PDF über WhatsApp oder Telegram)

12.4 Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

12.5 Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet, sofern noch keine Trainingsleistung in Anspruch genommen wurde.

12.6 Wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers bereits innerhalb der Widerrufsfrist mit dem Training begonnen, kann ein anteiliger Betrag für bereits erbrachte Leistungen berechnet werden.

12.7 Ein entsprechendes Widerrufsformular wird auf der Website des Veranstalters zur Verfügung gestellt.


13. Haftung

13.1 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

13.2 Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

13.3 Bei Missachtung von Anweisungen des Trainers entfällt jegliche Haftung.


14. Versicherung

14.1 Der Teilnehmer ist selbst für ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.

14.2 Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein kontaktintensives Training handelt, bei dem Verletzungen nicht ausgeschlossen werden können.


15. Sicherheitsausrüstung

15.1 Für die Teilnahme am Training ist folgende Ausrüstung verpflichtend:

  • Handbandagen
  • MMA-Handschuhe (mind. 4oz)
  • Zahnschutz

15.2 Ohne vollständige Ausrüstung ist eine Teilnahme am Training ausgeschlossen.


16. Trainingsordnung und Ausschluss

16.1 Schmuck und gefährliche Gegenstände sind vor Trainingsbeginn abzulegen.

16.2 Bei wiederholtem Fehlverhalten oder Gefährdung anderer Teilnehmer kann ein Ausschluss vom Training erfolgen.

16.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Training auszuschließen.


17. Besichtigung / Kein Probetraining

17.1 Ein Anspruch auf ein Probetraining besteht nicht.

17.2 Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen ermöglichen, dass Interessenten das Training beobachten.


18. Bild- und Videoaufnahmen

18.1 Es können gelegentlich Bild- und Videoaufnahmen zu Werbe- und Präsentationszwecken erstellt werden.

18.2 Teilnehmer werden hierüber vorab informiert.

18.3 Eine Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.


19. Notwehr und Eigenverantwortung

19.1 Die vermittelten Techniken können bei unsachgemäßer Anwendung zu erheblichen Schäden führen.

19.2 Die Anwendung außerhalb des Trainings erfolgt eigenverantwortlich.

19.3 Es wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Regelungen zur Notwehr (§§ 32–35 StGB) hingewiesen.


20. Datenschutz

20.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

20.2 Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website einsehbar.


21. Schlussbestimmungen

21.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

21.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.